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Umsatzsteuer-Kategorien

Die EN 16931 unterscheidet Umsatzsteuerkategorien, die je nach Geschäftsvorfall vergeben werden. Die Erweiterung leitet die Kategorie automatisch ab – auf Positions- oder auf Belegebene.

Kategorien im Überblick

Code Bezeichnung Anwendungsfall Satz
S Standard Steuerpflichtiger Inlandsumsatz 19 % / 7 % (DE)
Z Nullsatz Mit 0 % besteuerte Waren 0 %
E Steuerbefreit Steuerbefreite Leistungen (z. B. Gesundheit, Bildung) 0 %
AE Reverse Charge B2B-Leistungen, § 13b UStG 0 % *
K Innergemeinschaftlich Innergemeinschaftliche B2B-Lieferung 0 % *
G Ausfuhr Ausfuhr in ein Drittland (Nicht-EU) 0 %
O Außerhalb Anwendungsbereich Nicht der Umsatzsteuer unterliegend

* Der Käufer schuldet die Steuer (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers).

Ableitung der Kategorie

Positionsebene (S, Z, E)

Kategorie Bedingung
S (Standard) Position hat einen Steuerbetrag > 0.
Z (Nullsatz) Position hat keine Steuer, aber die Rechnung enthält Steuer.
E (Befreit) Steuerbefreite Ware/Leistung.

Belegebene (K, G, AE, O)

Werden vergeben, wenn die gesamte Rechnung ohne Steuer ist:

Kategorie Geschäftsvorfall
K Innergemeinschaftliche Lieferung (B2B mit USt-IdNr.).
G Ausfuhr in ein Drittland (Nicht-EU).
AE Reverse-Charge-Verfahren.
O Gesamte Rechnung außerhalb des Anwendungsbereichs der Umsatzsteuer.

Maßgebliche Geschäftsregeln

Regel Beschreibung
BR-O-11 Kategorie „O" darf nicht mit anderen Kategorien gemischt werden.
BR-Z-05 Positionen der Kategorie „Z" müssen einen Satz von 0 % haben.
BR-Z-10 Kategorie „Z" darf keinen Befreiungsgrund tragen.
BR-S-09 Die Steuer wird auf Kategorieebene berechnet.

Die Kategorien E, AE, K, G und O erfordern in der Regel einen Befreiungsgrund (BT-120) bzw. einen entsprechenden Befreiungsgrund-Code (BT-121). Die Kategorie Z hingegen darf keinen Befreiungsgrund tragen (BR-Z-10).