Hinweis: Wir sind Magento-Entwickler, keine Steuerberater. Dieser Leitfaden erklärt nur, wie Sie Ihren Shop technisch konfigurieren. Klären Sie steuerliche und rechtliche Fragen bitte mit Ihrem Steuerberater oder der zuständigen Behörde.
Seit dem 1. Januar 2021 ist das Vereinigte Königreich (England, Schottland und Wales) für die Umsatzsteuer ein Nicht-EU-Land. Wenn Sie einen Magento-Shop außerhalb des UK betreiben und weiterhin nach Großbritannien verkaufen, sollten Sie Ihre Steuer- und Versandeinstellungen entsprechend anpassen. Nordirland ist dabei ein Sonderfall (siehe unten).
Was sich für Verkäufe nach Großbritannien geändert hat
Großbritannien wird umsatzsteuerlich wie jedes andere Drittland behandelt. Für Verkäufe an britische Verbraucher gelten zudem eigene UK-Mehrwertsteuerregeln, die unabhängig vom EU-Recht sind. Sie haben grundsätzlich drei praktische Optionen, wie Sie Ihren Shop einrichten.
Option 1: Nach den neuen UK-Regeln an Verbraucher verkaufen
Für Sendungen mit einem Warenwert bis 135 GBP erheben Verkäufer am Verkaufspunkt die britische Umsatzsteuer (derzeit 20 %) und führen sie an die britische Steuerbehörde (HMRC) ab. Dafür ist in der Regel eine Registrierung bei HMRC erforderlich.
- Sendungen bis 135 GBP: UK-VAT wird beim Verkauf berechnet und an HMRC abgeführt.
- Sendungen über 135 GBP: Einfuhr-Umsatzsteuer und Zoll werden beim Import abgewickelt, nicht am Verkaufspunkt.
Unsere Erweiterung GEISSWEB EU VAT Enhanced unterstützt die 135-GBP-Schwelle ab Version 1.12.0 (Magento 2) bzw. 1.9.0 (Magento 1) und berechnet die UK-Umsatzsteuer für entsprechende Sendungen automatisch.
Option 2: Einen Mindestbestellwert für das UK festlegen
Möchten Sie die UK-Mehrwertsteuererhebung für Kleinsendungen vermeiden, können Sie einen Mindestbestellwert oberhalb von 135 GBP für Lieferungen ins Vereinigte Königreich festlegen. So fallen Bestellungen stets in den Bereich, in dem Einfuhr-Umsatzsteuer und Zoll beim Import abgewickelt werden, und Sie müssen am Verkaufspunkt keine UK-VAT erheben.
Option 3: Das UK als normales Nicht-EU-Land behandeln
Wenn Sie überwiegend an Unternehmen verkaufen oder gar keine UK-Umsatzsteuer berechnen möchten, behandeln Sie Großbritannien wie jedes andere Drittland:
- Entfernen Sie das UK aus Ihrer EU-Länderliste. Unsere Erweiterungen berechnen dann 0 % Umsatzsteuer für britische Adressen.
- Setzen Sie gegebenenfalls einen vorhandenen UK-Steuersatz auf 0 %, damit keine Umsatzsteuer mehr ausgewiesen wird.
Steuersätze lassen sich bequem zeitgesteuert anpassen – siehe Scheduled Tax Rate Mass Updates.
Sonderfall Nordirland
Nordirland nimmt eine Sonderstellung ein: Für den Warenverkehr gilt es umsatzsteuerlich weitgehend weiterhin als EU-Gebiet. Behandeln Sie Nordirland daher wie ein EU-Land:
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummern aus Nordirland tragen das Präfix
XIstattGB. - Nordirische Adressen erkennen Sie an Postleitzahlen, die mit
BTbeginnen.
Legen Sie für Nordirland einen Steuersatz an, der über den Postleitzahlenfilter BT* greift. So berechnen Sie für nordirische Adressen weiterhin die EU-konforme Umsatzsteuer, während das übrige UK als Drittland behandelt wird.
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Wenn Sie Fragen zur Einrichtung Ihres Shops haben, kontaktieren Sie uns gern. Steuerliche Fragen besprechen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.